Waschanlage: Schäden am Auto werden meist nicht ersetzt
Normalerweise läuft es so ab: Der Kunde stellt entsetzt fest, dass an seinem frisch gewaschenen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist. Oft fehlen Außenspiegel, die obendrein auch noch Kratzer am Fahrzeug verursachen, wenn die Waschanlage sie abreißt. Natürlich meldet der betroffene Kunde den Schaden sofort, der Mitarbeiter der Waschanlage fertigt ein Protokoll an und sucht nach den Einzelteilen in der Waschanlage. Wer nun aber sein Auto reparieren lässt und glaubt, dass der Waschanlagenbetreiber die Rechnung ohne Weiteres übernimmt, befindet sich meistens auf dem Holzweg.
Das Hauptargument der Waschanlagenbetreiber ist in der Regel, dass das Fahrzeug schon vor der Wäsche beschädigt gewesen sein muss. Schließlich sei das Fahrzeug ein Einzelfall und viele andere Fahrzeuge überstehen die Wäsche ohne Schäden. Wenn eins von hundert Fahrzeugen beschädigt wird, liege der Verdacht nahe, dass der Schaden bereits vorher bestanden hat, so der Bundesverband der Waschanlagenbetreiber.
Die Beweisführung ist immer schwierig, da fast immer Zeugen fehlen und kaum nachgewiesen werden kann, in welchem Zustand der Wagen vor der Autowäsche war. Verbraucherschützer empfehlen daher einen Kontrollgang vor und nach jeder Wäsche. Wird ein Schaden festgestellt, sollte der Kunde ihn umgehend melden und nach Möglichkeit fotografieren. Als Faustregel gilt: Je später ein Schaden gemeldet wird, desto schlechter sind die Aussichten auf Regulierung.
Kann der Kunde den Schaden beweisen, schaltet die Versicherung der Waschanlagenbetreiber meist einen Sachverständigen ein. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die Waschanlage in einwandfreiem Zustand ist, wird der Schaden normalerweise nicht reguliert. Viele Kunden vertrauen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004, nach welchem die generellen Haftungsausschlüsse der Waschanlagenbetreiber für Außenteile wie Spiegel, Antennen oder Zierleisten ungültig sind. Doch in der Praxis scheitern die meisten Forderungen daran, dass die Kunden den Beweis nicht erbringen können.