Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?
Die verschiedenen Gerichtsurteile aus den Vereinigten Staaten zum Thema Schmerzensgeld sind einschlägig bekannt. So hat jeder schon von der Frau gehört, die sich völlig überraschend an einem heißen Kaffee verbrühte und die Fast Food-Kette auf eine halbe Million Dollar Schmerzensgeld verklagte. In den USA sind solche Fälle alltäglich und kaum noch etwas Besonderes.
In Deutschland sieht die Sache völlig anders aus. Hier darf niemand darauf hoffen, aus relativ kleinen Vorfällen derartiges Kapital schlagen zu können. Selbst schwere Verletzungen werden hierzulande vergleichsweise gering entschädigt. Das Rechtsverständnis in Deutschland ist schlicht und einfach ein anderes, so dass man bei einem Schleudertrauma mit nicht mehr als 500 bis 1000 Euro rechnen darf. Wer auf hohe Summen im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich hofft, muss schon eine extrem ernste Verletzung aufweisen. Erblindungen, Lähmungen, der Verlust von Gliedmaßen oder andere dauerhaft schmerzende Schädigungen sind dafür Grundvoraussetzung.
Grundsätzlich sieht das Zivilrecht in Deutschland die Möglichkeit vor, dass eine zusätzliche Wiedergutmachung geleistet wird, sofern die erlittenen Schäden und Verletzungen aus einem “nachlässigen, pflichtwidrigen, mindestens fahrlässigen” Verhalten des Verursachers resultieren. Problematisch ist hierbei aber oft die Beweisführung, denn die Beweispflicht liegt voll und ganz beim Geschädigten. Er muss dem Verursacher das Verschulden nachweisen und das Ausmaß der jeweiligen Gesundheitsschäden glaubhaft machen. Deswegen ist es wichtig, bei allen Schädigungen möglichst eine lückenlose Dokumentation in Form von Fotos, Arztberichten und Zeugenaussagen präsentieren zu können.
Die Höhe möglicher Schmerzensgeldzahlungen wird vom Gesetz nicht benannt, weswegen Verhandlungen vor Gericht grundsätzlich sehr kompliziert werden. Mittlerweile hat sich jedoch in der juristischen Praxis eine gewisse Routine eingestellt, nach der ein einheitliches Raster der Beurteilungen gebildet werden kann, das als Orientierungshilfe dient. Genaue Aussagen zur Höhe eines Schmerzensgeldes können nicht gemacht werden, ohne dass das genaue Ausmaß der Verletzungen, sowie ihre Art und Umfang bekannt sind. Weitere Faktoren sind die Umstände des jeweiligen Vorfalls, der zu den Verletzungen geführt hat, sowie die Lebensumstände des Verletzten. Da viele Verletzungen sich addieren und selten einzeln bewertet werden können, ist die Beurteilung umso schwieriger. Besonders diffizil einzuschätzen sind psychische Schäden, die in Folge von Schockzuständen auftreten können, wenn beispielsweise jemand einen nahen Angehörigen bei einem Unfall sterben sieht.