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	<title>Geld und Finanzen &#187; Versicherungsschutz</title>
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		<title>Basistarif der privaten Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 10:15:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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<p>Seit dem 01. Januar 2009 gibt es in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Alle, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind und auch keinen anderen Versicherungsschutz genießen, sind nun verpflichtet, sich privat zu versichern. Ansonsten drohen Strafen.<br />
Viele Menschen konnten sich bislang jedoch keine private Krankenversicherung leisten und auch die Beiträge für den Basistarif sind einfach zu hoch. Wenn Sie durch die Beitragszahlungen hilfsbedürftig werden (im Sinne des Sozialgesetzbuches), müssen Sie nur die Hälfte des regulären Beitrages bezahlen. Sofern auch dies Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, übernehmen einen Teil der Kosten auch die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialämter.</p>
<p>Eine günstige Möglichkeit der Absicherung ist der Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherungen, der ebenfalls seit Jahresanfang zur Verfügung steht. Er ersetzt den bisher bei den Krankenkassen vorhandenen Standardtarif. Die Leistungen des Basistarifs orientieren sich stark am Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, wodurch die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist. Die höherwertigen Leistungen der privaten Krankenversicherung wie Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder volle Kostenübernahme von Sehhilfen ist jedoch in der Regel nicht integriert.</p>
<p><a href="http://www.privatekrankenversicherung24.eu/basistarif.php" target="_blank">Die Beiträge des Basistarifs</a> orientieren sich aber wie beim „Normaltarif“ der privaten Krankenkasse nicht an Ihrem Einkommen, sondern am Alter und Ihrem Geschlecht. Ihr derzeitiger Gesundheitszustand sowie Ihre bisherigen Erkrankungen spielen beim Vertragsabschluss in diesem Tarif, anders als bei anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung, grundsätzlich keine Rolle. Schließlich müssen die Versicherungen jeden Antragsteller aufnehmen, egal mit welchen Erkrankungen. Auch Risikozuschläge sind nicht zulässig. Weiterhin darf der Beitrag für den Basistarif den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei 570 Euro, also 15,5% der Beitragsbemessungsgrenze.</p>
<p>Nicht nur Sie als Versicherter selbst, auch Ihre Familienangehörigen und Kinder müssen im Basistarif mitversichert werden. Die Kosten hierfür werden natürlich extra berechnet und orientieren sich wiederum am Alter und am Geschlecht.</p>
<p>Ebenso wie bei den anderen privaten Krankenversicherungstarifen werden die Leistungen beim Basistarif nicht per Chipkarte, sondern per Rechnung mit dem Arzt abgerechnet. Sie bezahlen hierbei Ihre Leistungen vorerst selbst und reichen die Rechnung dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die die Beträge schließlich erstattet. Anders als bei den „Normaltarifen“ ist ein Selbstbehalt, mit dem unter Umständen die monatlichen Beiträge gesenkt werden könnten, beim Basistarif nicht möglich.</p>
<p>Seit Januar 2009 ist es Ihnen weiterhin möglich, die bisher geleisteten Altersrückstellungen für eine bereits bestehende Versicherung beim Wechsel des Versicherungsunternehmens mitzunehmen. Dies ist jedoch nur beim Wechsel in den Basistarif und auch nur noch bis zum 30.06.2009 möglich. Nur wenn Sie älter als 55 Jahre oder bereits Rentner bzw. Pensionär sind, können Sie auch danach noch in den Basistarif Ihrer Gesellschaft wechseln. Wenn Sie sich allerdings für den Basistarif entschieden haben, müssen Sie diesem mindestens 18 Monate treu bleiben. Erst dann ist ein Vollvertrag wieder möglich.</p>

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