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	<title>Geld und Finanzen &#187; Krankenversicherung</title>
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		<title>Private Krankenversicherung und das neue Bürgerentlastungsgesetz</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 11:10:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Das neue Bürgerentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2010 gilt, hat für die private Krankenversicherung verschiedene Auswirkungen. Nach dem neuen Steuergesetz ist die Basisversicherung der Krankenkasse steuerlich voll abzugsfähig. Man kann also den vollen Beitrag für eine Grundabsicherung absetzen.
Vor der Gesetzesänderung waren Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung als &#8220;sonstige Vorsorgeaufwendung&#8221; abzugsfähig. Hierunter fielen [...]]]></description>
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<p>Das neue Bürgerentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2010 gilt, hat für die private Krankenversicherung verschiedene Auswirkungen. Nach dem neuen Steuergesetz ist die Basisversicherung der Krankenkasse steuerlich voll abzugsfähig. Man kann also den vollen Beitrag für eine Grundabsicherung absetzen.</p>
<p>Vor der Gesetzesänderung waren Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung als &#8220;sonstige Vorsorgeaufwendung&#8221; abzugsfähig. Hierunter fielen die Beiträge für Haftpflichtversicherung, Pflegepflichtversicherung oder auch die Unfallversicherung. Maximal konnten jedoch 1500 Euro bei Angestellten und Beamten und 2400 Euro bei Selbständigen und Freiberuflern geltend gemacht werden.</p>
<p>Das neue Bürgerentlastungsgesetz sieht nun vor, dass der volle Beitrag für eine Grundabsicherung von der Steuer abgesetzt werden kann. Diese Grundabsicherung bezeichnet man als Basis-Krankenversicherung. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif, sondern bezieht sich auf die Grundversorgung gemäß der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. So können Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe abgezogen werden, wobei allerdings nur der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankentagegeld berücksichtigt wird. Die Beiträge für das Krankentagegeld können nicht steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Da die private Krankenversicherung oft bessere Leistungen bietet als die gesetzliche Krankenkasse, existiert ein Punktwertprinzip, nach dem prozentuale Abzüge vom Beitrag berechnet werden. Zu den Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung zählen beispielsweise Heilpraktikerleistungen, Unterbringung im 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einbettzimmer, Zahnersatz und Implantate sowie Leistungen zur Kieferorthopädie.</p>
<p>Wer beispielsweise eine private Krankenversicherung mit einem Gesamtbeitrag von 330 Euro inklusive der Pflegepflichtversicherung und der genannten Mehrleistungen hat, kann als steuerlich abzugsfähigen Beitrag 276,40 Euro geltend machen. Zu beachten ist, dass lediglich tatsächlich gezahlte Beträge von der Steuer abgesetzt werden können. Etwaige Zuschüsse des Arbeitgebers und Beitragrückerstattungen der privaten Krankenversicherung werden nicht berücksichtigt und entsprechend abgezogen. Der Steuerpflichtige kann die Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Kinder und den Ehepartner in Abzug bringen. Wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und die Beiträge für den Partner bezahlt, kann diese ebenfalls bei der Steuer geltend machen.</p>
<p>Profitabel ist diese neue gesetzliche Regelung für alle, die hohe Versicherungsbeiträge für ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung zahlen müssen. Darunter fallen Versicherte mit hohem Einkommen, die eine gesetzliche Krankenversicherung haben oder in der privaten Krankenversicherung auch ihre Kinder versichern müssen.</p>

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		<title>Ärztliche Kunstfehler: Privatpatienten stehen oft alleine da</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 14:37:08 +0000</pubDate>
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Jedes Jahr passieren einige tausend Kunstfehler in Deutschland; die Dunkelziffer ist hoch. Da die Beweisführung stets schwierig ist, können Schadensersatzforderungen nicht immer durchgesetzt werden. Während die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern helfen, stehen Privatpatienten im Falle eines Kunstfehlers fast immer alleine da. Dies soll sich nun ändern.
Die HUK-Coburg bietet ihren rund 350.000 Mitgliedern der privaten Krankenversicherung [...]]]></description>
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<p>Jedes Jahr passieren einige tausend Kunstfehler in Deutschland; die Dunkelziffer ist hoch. Da die Beweisführung stets schwierig ist, können Schadensersatzforderungen nicht immer durchgesetzt werden. Während die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern helfen, stehen Privatpatienten im Falle eines Kunstfehlers fast immer alleine da. Dies soll sich nun ändern.</p>
<p>Die HUK-Coburg bietet ihren rund 350.000 Mitgliedern der privaten Krankenversicherung nun erstmals einen neuen Service an. Besteht der Verdacht auf eine Fehlbehandlung, kann der Privatpatient sich jetzt von einem Anwalt beraten lassen. Bei privaten Krankenversicherern ist ein solcher kostenloser Service bisher einmalig. Die meisten anderen privaten Krankenversicherungen bieten diesen Service entweder überhaupt nicht an oder erheben weitere Gebühren für eine rechtliche Absicherung, so wie die DKV in Köln. Dass eine kostenlose Rechtsberatung längst überfällig ist, belegen die vielen Fälle, in denen die Versicherten nur auf Umwegen zu ihrem Recht gelangen konnten. Oftmals gehen Geschädigte in solchen Fällen sogar komplett leer aus, weil sie den Rechtsweg nicht beschreiten können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass Privatpatienten gegenüber Kassenpatienten sogar ein erhöhtes Kunstfehler-Risiko tragen, weil Privatpatienten bis zu 25% öfter operiert werden als gesetzlich Versicherte.</p>
<p>Die meisten privaten Versicherer verweisen auf die Schlichtungsstellen, die im Falle von Kunstfehlern zwischen Patient und Mediziner vermitteln sollen. Doch Patientenanwälte halten von diesen Schlichtungsstellen nicht viel. Allzu oft werden die Schlichtungsstellen nämlich von den Haftpflichtversicherern der Ärzteschaft getragen, weswegen die Resultate der Schlichtungen oft entsprechend ungünstig für Patienten ausfallen. Obwohl die Schlichtungsstellen für den Patienten kostenfrei arbeiten, ersetzen sie den Gang zum Anwalt in der Regel nur unzureichend.</p>
<p>Wenn gesetzlich Krankenversicherte Probleme mit ärztlichen Kunstfehlern haben, können sie von ihrer Krankenkasse Hilfe bekommen. So ist es zum Beispiel möglich, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein kostenloses Gutachten über die Behandlungsfehler zu erhalten. Dies ist für die Beweisführung bezüglich späterer Schadensersatzforderungen essentiell wichtig. Privatpatienten hingegen müssen Gutachten teuer bezahlen und bleiben unter Umständen auf erheblichen Kosten sitzen.</p>
<p>Schwierig ist die Durchsetzung von Patientenforderungen gegenüber Ärzten immer, unabhängig von der Unterstützung einer Krankenkasse. Viele Patientenanwälte verlangen eine Umkehr der Beweislast beim Verdacht auf ärztliche Kunstfehler, denn noch immer liegt diese beim Patienten.</p>

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		<title>Basistarif der privaten Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 10:15:51 +0000</pubDate>
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Seit dem 01. Januar 2009 gibt es in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Alle, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind und auch keinen anderen Versicherungsschutz genießen, sind nun verpflichtet, sich privat zu versichern. Ansonsten drohen Strafen.
Viele Menschen konnten sich bislang jedoch keine private Krankenversicherung leisten und auch die Beiträge für den Basistarif sind einfach zu hoch. [...]]]></description>
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<p>Seit dem 01. Januar 2009 gibt es in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Alle, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind und auch keinen anderen Versicherungsschutz genießen, sind nun verpflichtet, sich privat zu versichern. Ansonsten drohen Strafen.<br />
Viele Menschen konnten sich bislang jedoch keine private Krankenversicherung leisten und auch die Beiträge für den Basistarif sind einfach zu hoch. Wenn Sie durch die Beitragszahlungen hilfsbedürftig werden (im Sinne des Sozialgesetzbuches), müssen Sie nur die Hälfte des regulären Beitrages bezahlen. Sofern auch dies Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, übernehmen einen Teil der Kosten auch die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialämter.</p>
<p>Eine günstige Möglichkeit der Absicherung ist der Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherungen, der ebenfalls seit Jahresanfang zur Verfügung steht. Er ersetzt den bisher bei den Krankenkassen vorhandenen Standardtarif. Die Leistungen des Basistarifs orientieren sich stark am Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, wodurch die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist. Die höherwertigen Leistungen der privaten Krankenversicherung wie Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder volle Kostenübernahme von Sehhilfen ist jedoch in der Regel nicht integriert.</p>
<p><a href="http://www.privatekrankenversicherung24.eu/basistarif.php" target="_blank">Die Beiträge des Basistarifs</a> orientieren sich aber wie beim „Normaltarif“ der privaten Krankenkasse nicht an Ihrem Einkommen, sondern am Alter und Ihrem Geschlecht. Ihr derzeitiger Gesundheitszustand sowie Ihre bisherigen Erkrankungen spielen beim Vertragsabschluss in diesem Tarif, anders als bei anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung, grundsätzlich keine Rolle. Schließlich müssen die Versicherungen jeden Antragsteller aufnehmen, egal mit welchen Erkrankungen. Auch Risikozuschläge sind nicht zulässig. Weiterhin darf der Beitrag für den Basistarif den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei 570 Euro, also 15,5% der Beitragsbemessungsgrenze.</p>
<p>Nicht nur Sie als Versicherter selbst, auch Ihre Familienangehörigen und Kinder müssen im Basistarif mitversichert werden. Die Kosten hierfür werden natürlich extra berechnet und orientieren sich wiederum am Alter und am Geschlecht.</p>
<p>Ebenso wie bei den anderen privaten Krankenversicherungstarifen werden die Leistungen beim Basistarif nicht per Chipkarte, sondern per Rechnung mit dem Arzt abgerechnet. Sie bezahlen hierbei Ihre Leistungen vorerst selbst und reichen die Rechnung dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die die Beträge schließlich erstattet. Anders als bei den „Normaltarifen“ ist ein Selbstbehalt, mit dem unter Umständen die monatlichen Beiträge gesenkt werden könnten, beim Basistarif nicht möglich.</p>
<p>Seit Januar 2009 ist es Ihnen weiterhin möglich, die bisher geleisteten Altersrückstellungen für eine bereits bestehende Versicherung beim Wechsel des Versicherungsunternehmens mitzunehmen. Dies ist jedoch nur beim Wechsel in den Basistarif und auch nur noch bis zum 30.06.2009 möglich. Nur wenn Sie älter als 55 Jahre oder bereits Rentner bzw. Pensionär sind, können Sie auch danach noch in den Basistarif Ihrer Gesellschaft wechseln. Wenn Sie sich allerdings für den Basistarif entschieden haben, müssen Sie diesem mindestens 18 Monate treu bleiben. Erst dann ist ein Vollvertrag wieder möglich.</p>

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