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	<title>Geld und Finanzen &#187; Bausparvertrag</title>
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	<description>Alles rund um die Themen Bausparen, Kredite, Versicherungen</description>
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		<title>Neuregelungen zum Thema Bausparen</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Jun 2009 16:11:39 +0000</pubDate>
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Einer der größten Vorteile beim Bausparen aber ist die große Sicherheit, denn Verlustrisiken existieren nicht. Unter Umständen kann die Rendite mit staatlicher Förderung, zum Beispiel durch eine Wohnungsbauprämie, aufgebessert werden. Flexibles Handeln während der Laufzeit wird durch eine Sondertilgung möglich.
Die Finanzierung einer Immobilie setzt sich in der Regel aus mehreren verschiedenen Bausteinen zusammen, von denen [...]]]></description>
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<p>Einer der größten Vorteile beim <strong>Bausparen</strong> aber ist die große Sicherheit, denn Verlustrisiken existieren nicht. Unter Umständen kann die Rendite mit staatlicher Förderung, zum Beispiel durch eine Wohnungsbauprämie, aufgebessert werden. Flexibles Handeln während der Laufzeit wird durch eine Sondertilgung möglich.</p>
<p>Die Finanzierung einer Immobilie setzt sich in der Regel aus mehreren verschiedenen Bausteinen zusammen, von denen ein <strong>Bausparvertrag</strong> nur einer ist. Zusätzlich zu diesen Verträgen können noch günstige Darlehen aus öffentlichen Programmen dabei helfen, die Lasten einer Finanzierung zu senken. Hierbei käme beispielsweise das Programm zum Erwerb von Wohneigentum der zum Bund gehörenden Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frage.</p>
<p>Seit Anfang dieses Jahres gibt es einige interessante Neuregelugen zum Thema <strong>Bausparen</strong>. Was verändert sich in Zukunft für die Hausbauer?</p>
<p>Seit Beginn des Jahres 2009 gibt es zwei unterschiedliche staatliche Förderungen. Das ist einerseits die Arbeitsnehmersparzulage wie bei den vermögenswirksamen Leistungen und andererseits ist das die Wohnungsbauprämie für die eigene Einzahlung, an der der Arbeitgeber nicht beteiligt ist. Bei einer höheren Einkommensgrenze wird vor allem die Wohnungsbauprämie interessant. Ein Arbeitsverhältnis ist keine Voraussetzung mehr, so können auch Rentner davon profitieren.</p>
<p>2009 bleibt zwar die Wohnungsbauprämie erhalten, es ändern sich aber die Voraussetzungen. Bisher galt nach § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes die Pflicht zur &#8220;wohnwirtschaftlichen  Verwendung&#8221;. Das bedeutet, dass innerhalb der ersten sieben Jahre nach Vertragsabschluss eine Immobilie gekauft, modernisiert oder ein Haus gebaut werden musste. Für die neuen 2009 abgeschlossenen Verträge gilt das nicht mehr, diese sind nun unbegrenzt. Die Förderung wird dann auch nicht mehr jährlich gutgeschrieben, sondern erst wenn der Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung bei der <strong>Bausparkasse</strong> vorliegt.</p>
<p>Allerdings gibt es auch bei dieser neuen Regelung Ausnahmen. Zum einen gilt die neue Regelung nicht für junge Leute, die bei Abschluss eines <strong>Bausparvertrages</strong> noch keine 25 Jahre alt sind. Sie können auch weiterhin nach sieben Jahren frei über das <strong>Bausparguthaben </strong>verfügen. Das ist zum Beispiel für junge Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden, ein interessanter Aspekt, wenn sie jetzt schon an die Zukunft denken und ihren ersten Bausparvertrag abschließen.</p>
<p>Die zweite Ausnahme sind die so genannten Härtefälle. Wer von den <strong>Bausparkassen</strong> als Härtefall eingestuft wird, kann auch in Zukunft jederzeit und nach Belieben über sein <strong>Bausparguthaben</strong> verfügen, ohne dabei den Anspruch auf staatliche Förderung zu verlieren. Solche Härtefälle liegen vor, wenn der Ehepartner unerwartet verstirbt, wenn man erwerbsunfähig wird oder man für mindestens ein Jahr arbeitslos ist.</p>
<p>Nur der Neuabschluss eines Bausparvertrages bis zum Ende des Jahres 2008 sicherte die Förderung nach den alten Regeln. Man hat jedoch noch die Möglichkeit, einen bestehenden <strong>Bausparer</strong> aufzustocken, da dies wie ein Neuabschluss nach den alten Regelungen behandelt wird. Interessant und zugleich sehr attraktiv könnte der Abschluss eines neuen Vertrages für alle die Sparer sein, die schon älter als 25 Jahre sind und aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, auch dann wenn sie noch keine konkreten Immobilieninvestitionen getätigt haben.</p>

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		<title>Die häufigsten Fragen zum Thema Bausparen</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jun 2009 06:05:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Was passiert eigentlich, wenn man während der Laufzeit kein Geld mehr hat?
Davor haben viele, die bauen möchten, die größte Angst: Während der Ansparphase des Bausparvertrags gibt es plötzlich einen finanziellen Engpass. Was ist zu tun? Zunächst einmal ist das kein Grund zur Panik. Hier gilt es, so schnell wie möglich ein Gespräch mit der Bank [...]]]></description>
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<p><strong>Was passiert eigentlich, wenn man während der Laufzeit kein Geld mehr hat?</strong><br />
Davor haben viele, die bauen möchten, die größte Angst: Während der Ansparphase des Bausparvertrags gibt es plötzlich einen finanziellen Engpass. Was ist zu tun? Zunächst einmal ist das kein Grund zur Panik. Hier gilt es, so schnell wie möglich ein Gespräch mit der Bank zu führen. In der Regel ist es möglich, mit der Andienung eine Zeit lang auszusetzen. Dabei entsteht für den Vertragsinhaber aber kein Nachteil.Gibt es unter Umständen auch eine staatliche Förderung?<br />
Die gibt es. Wer im Jahr weniger als 25.600,- Euro verdient, hat Anspruch auf eine so genannte Wohnungsbauprämie. Wer verheiratet ist, bekommt sogar das Doppelte des Einlagenhöchstbetrags. Eine andere Möglichkeit ist, die Arbeitgebersparzulage zu beantragen. Das ist aber nur möglich, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 17.900,- Euro im Jahr beträgt. Wenn das der Fall ist, dann überweist der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag.</p>
<p><strong>Ist es möglich, den Bausparvertrag vor Laufzeitende kündigen?</strong><br />
Es ist natürlich möglich den Bausparvertrag auch vorzeitig zu kündigen. Dabei ist jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Danach erhält man das aufgelaufene Guthaben und die angefallenen Zinsen ausbezahlt. Wenn man die Kündigungsfrist allerdings nicht einhalten kann, müssen Vorschusszinsen entrichtet werden, deren Höhe sich gewöhnlich auf 1% pro Monat beläuft.</p>
<p><strong>Gibt es ein Risiko bei den Einlagen?</strong><br />
Die deutschen Bausparkassen unterliegen sehr strengen gesetzlichen Vorschriften. Durch diese Gesetze und Vorschriften ist mit einem Verlust der Einlagen nicht zu rechnen. Und das gilt auch für einen Anspruch aus den zinsgünstigen Baudarlehen.</p>
<p><strong>Was passiert, wenn doch nicht gebaut werden soll?</strong><br />
Wer nach dem Ablauf der sieben Jahre nicht mehr bauen oder eine Immobilie kaufen möchte, der kann das Guthaben auch für andere Zwecke verwenden, nur ist eine solche Alternative nicht besonders ratsam. Und das hat seinen Grund: Die eventuell schon angelaufene Wohnungsbauprämie entfällt, denn dazu müsste eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden. Dementsprechend müsste diese in einem solchen Falle zurückbezahlt werden.</p>
<p><strong>Wie viel Geld muss ich ansparen, damit ich das günstige Baudarlehen in Anspruch nehmen kann?</strong><br />
Wenn man bereits ein konkretes Bauprojekt vor Augen hat, ist es sinnvoll, wenn die Bausparsumme etwa 30 &#8211; 40% der gesamten Baukosten ausmacht. Falls der Bausparvertrag für die Ablösung eines teureren Kredites gedacht ist, muss die Bausparsumme natürlich mit dem kompletten Finanzierungsbedarf übereinstimmen. Wenn man nur für die Zukunft vorsorgen möchte und noch kein konkretes Hausprojekt plant, sollte man sich einfach daran orientieren, wie viel man monatlich in der Lage ist zu sparen.</p>
<p><strong>Was kostet eigentlich ein Bausparvertrag?</strong><br />
Die Kosten für einen Bausparvertrag entstehen in der Regel aus der Abrechungsgebühr. Diese beträgt 1 bis 1,5% der eigentlichen Bausumme, also die Summe, die sich aus dem Bausparguthaben und dem am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehenden Darlehen zusammensetzt. Es gibt zwei Möglichkeiten diese Gebühr zu bezahlen: Entweder sie wird mit den ersten Einlagen verrechnet, oder sie wird direkt zu Beginn bezahlt. Es ist aber auch möglich, sie über die gesamte Vertragslaufzeit abzurechnen.</p>

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