Rentenversicherung: Verunsicherung nach Bekanntwerden der Fehlberechnungen
In den vergangenen Tagen und Wochen haben Berichte über falsche Rentenberechnungen viele Versicherte verunsichert. Obwohl viele Rentenbescheide im vergangenen Jahr bereits korrigiert wurden, bleibt die Frage, ob nicht noch weitere Rentner zu wenig Geld erhalten.
Grund für die falschen Auszahlungen waren größtenteils unvollständige oder nicht optimale Beratungen durch die Rentenversicherer. Dennoch kann nicht von einer generellen Problematik gesprochen werden. Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherern sind die gesetzlichen Versicherungsanstalten nicht am Profit orientiert. Sie haben die Verpflichtung, die Versicherten so zu beraten, dass diese die für sie günstigste Rentenvariante erhalten. Fehler, wie sie vorgekommen sind, sollen demnach die Ausnahme sein und sind auf menschliche und technische Fehler zurückzuführen. Nichtsdestotrotz kann sich eine Überprüfung lohnen.
Berechnet wird die Rente von Computern bei der Rentenversicherung. Schleichen sich aber Fehler bei der Eingabe der Daten ein, kann die Berechnung am Ende fehlerhaft sein. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, seinen Rentenbescheid vom zuständigen Rentenversicherer nachprüfen zu lassen. Selbst nachprüfen kann man die korrekte Angabe von Ausbildungszeiten, Schwangerschaft, Kindererziehung oder Krankheit. Auch relevant sind Zeiten, in denen der Versicherte nicht gearbeitet hat. Diese Zeiten sollten korrekt erfasst sein und bei Bedarf korrigiert werden. Auch auf Zahlendreher sollte man achten.
Wer sich unabhängig beraten lassen möchte, kann seinen Rentenbescheid bei einem der Sozialverbände überprüfen lassen. Bei einigen Verbänden ist dafür eine Mitgliedschaft notwendig, die allerdings darüber hinaus oft auch umfassende Leistungen und Rechtsberatung beinhaltet. Wichtig ist, dass eventuelle Ansprüche maximal vier Jahre rückwirkend erstattet werden, weswegen man unbedingt den Stichtag 31. Dezember berücksichtigen sollte. Sollte sich herausstellen, dass eine zu hohe Rente gezahlt wird, besteht in der Regel Vertrauensschutz. Es gibt aber auch Fälle bei Erwerbsminderungsrenten, bei denen Hinzuverdienstgrenzen überschritten wurden. Solche Überzahlungen müssen dann vom Versicherten unter Umständen erstattet werden.
Die Qualitätssicherung bei den Rentenversicherern soll inzwischen verbessert worden sein. So gibt die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) auf ihrer Internetseite bekannt, dass die organisatorischen Voraussetzungen für eine umfassende und korrekte Beratung der Versicherten optimiert wurden. Jeder Versicherte soll demnach stets die für ihn günstigste Beratung und Rentenberechnung erhalten. Ob die Rentenversicherer dieses Versprechen in Zukunft einhalten können, bleibt abzuwarten.