Privatinsolvenz als letzte Hoffnung
Wer früher viele Schulden hatte, konnte diese oft nicht mehr loswerden. Die Verjährungsfrist von 30 Jahren erstickte in der Regel jeden Versuch, schuldenfrei zu werden. Im Jahr 1999 wurde dies gesetzlich geändert. Nun hat ein Schuldner die Möglichkeit, den Weg der Privatinsolvenz zu gehen, um sich von der Schuldenlast zu befreien. Diesen Weg zu beschreiten, ist allerdings alles andere als einfach.
Der Ablauf scheint zunächst simpel. Während einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren muss der Schuldner sein Möglichstes tun, seine Schulden zu bezahlen. Nach Ablauf der sechs Jahre werden die Schulden dann endgültig gelöscht und der Schuldner kann einen neuen Anfang in seinem Leben machen. Der Schuldner bietet allen Gläubigern Vergleiche an, die zunächst in der Regel abgelehnt werden, da solche Vergleiche nur einen geringen Teil der Forderungen abdecken können.
Ein Richter eröffnet dann das Insolvenzverfahren, nachdem festgestellt wurde, dass es keine weiteren Vermögenswerte beim Schuldner mehr gibt. Die nächsten sechs Jahre kann der Schuldner nur über sein Einkommen verfügen, das unterhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegt. Alles darüber wird an einen Treuhänder abgegeben, der das Geld verwaltet und an die Gläubiger verteilt. Dem Schuldner bleibt in der Regel meist ein Betrag übrig, der sich mit dem Bezug von Hartz-IV vergleichen lässt. Aber: Nach sechs Jahren Durststrecke ist ein Ende in Sicht, selbst bei der Schufa bekommt der Schuldner wieder eine reine Weste.
Jedoch sind viele Stolpersteine auf dem Weg zu umgehen, denn bei schon relativ geringen Fehlern seitens des Schuldners kann die gesamte Insolvenz hinfällig werden. So muss der Schuldner beispielsweise lückenlos alle Schulden auflisten, die er hat. Kommen im Nachhinein weitere Forderungen, weil ein oder mehrere Gläubiger vergessen wurden, ist das ganze Verfahren in Gefahr. Gerade das scheint für viele Schuldner ein Problem zu sein, denn nicht selten haben überschuldete Menschen längst den Überblick über ihre Schulden verloren.
Der Schuldner kann nicht einfach selbst eine Insolvenz anmelden. Hierfür ist die Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Schuldnerberatungsstelle erforderlich. Rechtsanwälte arbeiten aber nicht kostenlos. Auch sollte man bei kostenpflichtigen Schuldenberatern vorsichtig sein. Die kostenlosen Beratungsstellen sind allerdings so stark überlastet, dass eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens lange dauern kann.