04 Juni 2009 ~ Kein Kommentar

Neuregelungen zum Thema Bausparen

Einer der größten Vorteile beim Bausparen aber ist die große Sicherheit, denn Verlustrisiken existieren nicht. Unter Umständen kann die Rendite mit staatlicher Förderung, zum Beispiel durch eine Wohnungsbauprämie, aufgebessert werden. Flexibles Handeln während der Laufzeit wird durch eine Sondertilgung möglich.

Die Finanzierung einer Immobilie setzt sich in der Regel aus mehreren verschiedenen Bausteinen zusammen, von denen ein Bausparvertrag nur einer ist. Zusätzlich zu diesen Verträgen können noch günstige Darlehen aus öffentlichen Programmen dabei helfen, die Lasten einer Finanzierung zu senken. Hierbei käme beispielsweise das Programm zum Erwerb von Wohneigentum der zum Bund gehörenden Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frage.

Seit Anfang dieses Jahres gibt es einige interessante Neuregelugen zum Thema Bausparen. Was verändert sich in Zukunft für die Hausbauer?

Seit Beginn des Jahres 2009 gibt es zwei unterschiedliche staatliche Förderungen. Das ist einerseits die Arbeitsnehmersparzulage wie bei den vermögenswirksamen Leistungen und andererseits ist das die Wohnungsbauprämie für die eigene Einzahlung, an der der Arbeitgeber nicht beteiligt ist. Bei einer höheren Einkommensgrenze wird vor allem die Wohnungsbauprämie interessant. Ein Arbeitsverhältnis ist keine Voraussetzung mehr, so können auch Rentner davon profitieren.

2009 bleibt zwar die Wohnungsbauprämie erhalten, es ändern sich aber die Voraussetzungen. Bisher galt nach § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes die Pflicht zur “wohnwirtschaftlichen  Verwendung”. Das bedeutet, dass innerhalb der ersten sieben Jahre nach Vertragsabschluss eine Immobilie gekauft, modernisiert oder ein Haus gebaut werden musste. Für die neuen 2009 abgeschlossenen Verträge gilt das nicht mehr, diese sind nun unbegrenzt. Die Förderung wird dann auch nicht mehr jährlich gutgeschrieben, sondern erst wenn der Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung bei der Bausparkasse vorliegt.

Allerdings gibt es auch bei dieser neuen Regelung Ausnahmen. Zum einen gilt die neue Regelung nicht für junge Leute, die bei Abschluss eines Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt sind. Sie können auch weiterhin nach sieben Jahren frei über das Bausparguthaben verfügen. Das ist zum Beispiel für junge Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden, ein interessanter Aspekt, wenn sie jetzt schon an die Zukunft denken und ihren ersten Bausparvertrag abschließen.

Die zweite Ausnahme sind die so genannten Härtefälle. Wer von den Bausparkassen als Härtefall eingestuft wird, kann auch in Zukunft jederzeit und nach Belieben über sein Bausparguthaben verfügen, ohne dabei den Anspruch auf staatliche Förderung zu verlieren. Solche Härtefälle liegen vor, wenn der Ehepartner unerwartet verstirbt, wenn man erwerbsunfähig wird oder man für mindestens ein Jahr arbeitslos ist.

Nur der Neuabschluss eines Bausparvertrages bis zum Ende des Jahres 2008 sicherte die Förderung nach den alten Regeln. Man hat jedoch noch die Möglichkeit, einen bestehenden Bausparer aufzustocken, da dies wie ein Neuabschluss nach den alten Regelungen behandelt wird. Interessant und zugleich sehr attraktiv könnte der Abschluss eines neuen Vertrages für alle die Sparer sein, die schon älter als 25 Jahre sind und aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, auch dann wenn sie noch keine konkreten Immobilieninvestitionen getätigt haben.

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