Neue Steuerklasse für berufstätige Ehepaare – IV/IV mit Faktor
Neue Steuerklasse für berufstätige Ehepaare – IV/IV mit Faktor Seit Januar 2010 haben berufstätige Eheleute die Wahl zwischen drei Steuerklassen- Kombinationen. Bisher standen verheirateten Arbeitnehmern zwei Optionen zur Verfügung: Lohnsteuerklassen-Kombination III/V bei deutlichen Gehaltsunterschieden oder IV/IV bei etwa gleich viel Verdienst. Neu dazugekommen ist jetzt die Kombination IV/IV mit Faktor.
Was ist das Neue und für wen lohnt es sich?
Der Tarif basiert auf einem individuell berechneten Faktor. Auf diese Weise bekommt jeder Ehepartner mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen wie Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibeträge. Ferner wird der steuermindernde Effekt des Splitting-Verfahrens schon während des Jahrs berücksichtigt. An der Gesamtsteuerlast ändert sich jedoch nichts. Die Kombination IV/IV mit Faktor kann eine Alternative zum oftmals recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V darstellen. Der monatliche Nettoverdienst des weniger verdienenden Ehepartners steigt, da jedem Partner monatlich so viel Lohnsteuer abgezogen wird, wie es der tatsächlichen Einkommensverteilung entspricht. Von Vorteil ist die Neuregelung auch in dieser Hinsicht für den geringer Verdienenden, da sich Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld am Nettoeinkommen bemessen. Des Weiteren sollen mit dem Faktorverfahren die häufig hohen Steuernachzahlungen oder - vorauszahlungen vermieden werden, die dann drohen, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Verdienstes mit nach Hause bringt. Je größer die Gehaltsdifferenz, desto höhere Nachzahlungen stehen dem Ehepaar bevor.
Wie und wo kann man das Faktorverfahren beantragen?
Berufstätige Eheleute können den Antrag für die neue Steuerklassenkombination formlos beim Finanzamt stellen. Sie müssen hierzu die jeweils ersten Lohnsteuerkarten vorlegen und ihre voraussichtlichen Jahreslöhne angeben.
Nachteile der Faktorlösung
Die Faktorlösung muss beim Finanzamt beantragt werden, was mit Zeitaufwand verbunden ist. Laut Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband gebe es datenschutzrechtliche Haken, denn Arbeitgeber könnten dadurch Rückschlüsse auf das Einkommen der Familie ziehen. Das könne unerfreulich werden, wenn zum Beispiel Entlassungen anstehen und der Arbeitgeber mit dem Wissen über die finanzielle Situation seiner Beschäftigten im Hinterkopf entscheiden müsse, wer gehen solle.
Insgesamt betrachtet ist diese neue Steuerklasse mit Faktor wohl vornehmlich eine Geschmacksfrage. Es kommt darauf an, ob man lieber monatlich ein wenig mehr Geld zur Verfügung hat anstatt sich später zu viel Gezahltes zurückerstatten zu lassen. Denn letztlich bleibt die Jahressteuerschuld unterm Strich immer gleich, auch beim Faktorverfahren.