19 August 2010 ~ Kein Kommentar

Neue Steuerklasse für berufstätige Ehepaare – IV/IV mit Faktor

Neue Steuerklasse für berufstätige Ehepaare – IV/IV mit Faktor  Seit Januar 2010 haben berufstätige Eheleute die Wahl zwischen drei Steuerklassen-  Kombinationen. Bisher standen verheirateten Arbeitnehmern zwei Optionen zur Verfügung:  Lohnsteuerklassen-Kombination III/V bei deutlichen Gehaltsunterschieden oder IV/IV bei  etwa gleich viel Verdienst.  Neu dazugekommen ist jetzt die Kombination IV/IV mit Faktor.

Was ist das Neue und für wen lohnt es sich?
Der Tarif basiert auf einem individuell berechneten Faktor. Auf diese Weise bekommt jeder  Ehepartner mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen wie  Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibeträge. Ferner wird der steuermindernde  Effekt des Splitting-Verfahrens schon während des Jahrs berücksichtigt. An der  Gesamtsteuerlast ändert sich jedoch nichts. Die Kombination IV/IV mit Faktor kann eine Alternative zum oftmals recht hohen  Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V darstellen. Der monatliche Nettoverdienst des  weniger verdienenden Ehepartners steigt, da jedem Partner monatlich so viel Lohnsteuer  abgezogen wird, wie es der tatsächlichen Einkommensverteilung entspricht. Von Vorteil ist die  Neuregelung auch in dieser Hinsicht für den geringer Verdienenden, da sich  Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld am Nettoeinkommen bemessen.  Des Weiteren sollen mit dem Faktorverfahren die häufig hohen Steuernachzahlungen oder -  vorauszahlungen vermieden werden, die dann drohen, wenn ein Partner mindestens 60  Prozent des gemeinsamen Verdienstes mit nach Hause bringt. Je größer die Gehaltsdifferenz,  desto höhere Nachzahlungen stehen dem Ehepaar bevor.

Wie und wo kann man das Faktorverfahren beantragen?
Berufstätige Eheleute können den Antrag für die neue Steuerklassenkombination formlos  beim Finanzamt stellen. Sie müssen hierzu die jeweils ersten Lohnsteuerkarten vorlegen und  ihre voraussichtlichen Jahreslöhne angeben.

Nachteile der Faktorlösung
Die Faktorlösung muss beim Finanzamt beantragt werden, was mit Zeitaufwand verbunden  ist. Laut Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband gebe es datenschutzrechtliche  Haken, denn Arbeitgeber könnten dadurch Rückschlüsse auf das Einkommen der Familie  ziehen. Das könne unerfreulich werden, wenn zum Beispiel Entlassungen anstehen und der  Arbeitgeber mit dem Wissen über die finanzielle Situation seiner Beschäftigten im Hinterkopf  entscheiden müsse, wer gehen solle.

Insgesamt betrachtet ist diese neue Steuerklasse mit Faktor wohl vornehmlich eine  Geschmacksfrage. Es kommt darauf an, ob man lieber monatlich ein wenig mehr Geld zur  Verfügung hat anstatt sich später zu viel Gezahltes zurückerstatten zu lassen. Denn letztlich  bleibt die Jahressteuerschuld unterm Strich immer gleich, auch beim Faktorverfahren.

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