Neue Regeln bei Ebay verstimmen private Verkäufer
Bisher war es so, dass zu dem Verkaufspreis bei Auktionen die Versandkosten hinzugerechnet werden mussten, die der Verkäufer relativ frei festlegen konnte. Da es in der Vergangenheit oft Beschwerden über den Missbrauch mit völlig überhöhten Versandkosten gab, hat sich Ebay dazu entschieden, die Regeln anzupassen und festzulegen, dass der Verkäufer fortan die Versandkosten für Bücher, Computerspiele, CDs und DVDs selbst tragen muss. Die Regelung wurde nach Angaben von Ebay notwendig, weil der Ärger bei den Käufern regelmäßig programmiert war, wenn manche Anbieter Artikel mit dem Zehnfachen an Versandkosten belegten, die eigentlich zu erwarten gewesen wären.
Die Kritiker der Regelung finden sich naturgemäß auf Seiten der Verkäufer. Die argumentieren, dass zum einen die Versandkosten nicht nur aus dem Preis für eine Briefmarke bestehen. Gerade private Verkäufer müssten Aufwand wie Verpackungsmaterial, Briefumschläge oder Kartons sowie den Weg zur mitunter durchaus weit entfernten Postfiliale miteinbeziehen. Außerdem führe die neue Regelung zu einer unfairen Benachteiligung privater Verkäufer, die neben der Provision und der Ebay-Gebühr nun auch noch die Portokosten tragen müssen. Im Endeffekt lohne sich der Verkauf vieler Artikel dann nicht mehr, wenn man den Zeit- und Arbeitsaufwand noch hinzurechne.
Einstellgebühren fallen bei Ebay ab einem Verkaufpreis von 1,01 Euro an. Für Artikel im Bereich zwischen 1,01 und 1,99 Euro berechnet Ebay 25 Cent, ab zwei Euro steigt die Gebühr auf 45 Cent. Bei Artikeln über zehn Euro steigt die Gebühr noch weiter an. Diese Kosten kann der Anbieter auf keinen Fall umgehen, gleichgültig, ob der Artikel einen Käufer findet oder nicht. Im Falle einer erfolgreichen Auktion erhält Ebay zusätzlich eine Provision. Mit der neuen Regelung zahlt der Verkäufer dann aufgrund der zusätzlichen Portokosten dann letztendlich drauf, wenn der Artikel für maximal einen Euro (und somit ohne Einstellgebühren) verkauft wird. Vorher wurden die Portokosten fast immer dem Käufer berechnet.