Kostenlose Girokonten und ihre Eigenheiten
Es gibt auch Banken, die kostenlose Girokonten ohne Bedingungen anbieten und sogar die EC-Karte kostenlos ausgeben. Einzig die Verfügbarkeit ist meist regional begrenzt, so dass Interessenten diese Girokonten nicht bundesweit erhalten können. Bei vielen bundesweiten Angeboten ist die Kontoführung auf das reine Onlinebanking beschränkt. Eine Ausnahme bildet hier die norisbank, die sowohl Filial- als auch Onlinebanking bundesweit mit einem kostenlosen Girokonto anbietet.
Wer sich nur für Onlinebanking interessiert, für den können die Angebote der comdirect bank, ING-diba oder der Wüstenrot Bank eine Alternative sein. Andere Banken bieten ihre kostenlosen Girokonten nur in Verbindung mit kostenpflichtigen Kreditkarten an, die wiederum jährliche Gebühren kosten.
Ein wichtiger Punkt, auf den Kunden achten sollten, ist die Frage, wie man an das Bargeld herankommt. In den meisten Fällen wird dies über Geldautomaten erfolgen. Hier ist das Problem, dass kleinere Banken oft über kein sehr dichtes Netz an Automaten verfügen. Da bei Abhebungen an Fremdautomaten Gebühren von bis zu 7,50 Euro pro Auszahlung anfallen können, ist der Vorteil eines kostenlosen Girokontos sehr schnell gegenstandslos. Besser sind Banken, die in Verbindung mit einer (im Idealfall kostenlosen) Kreditkarte eine kostenlose Abhebung von Bargeld an allen Automaten (meist sogar weltweit) anbieten.
Wer weder hohe Gebühren an Automaten bezahlen noch eine Kreditkarte nutzen möchte, profitiert meist vom dichten Filial- und Automatennetz der Sparkassen oder Volksbanken. Beide bieten eine gute Infrastruktur und bei Onlineführung eines Kontos auch Ersparnisse bei Überweisungen und Kontoauszügen. Wer diese Sparpotentiale voll ausnutzt, kann mit der verbleibenden Kontoführungsgebühr in der Regel gut leben, vor allem wenn man die Vorteile des Automatennetzes bedenkt. Doch auch die Sparkassen und Volksbanken bieten inzwischen kostenlose Girokonten an, die allerdings fast immer an einen festen Geldeingang gebunden sind. Auch hier gilt, dass Personengruppen wie Empfänger von Sozialleistungen oder Selbständige in der Regel kein kostenloses Girokonto erhalten.
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