Kein Rücktrittsrecht bei Reisebuchung im Internet
Verbraucher, die ihre Reisebuchung im Internet vornehmen, sollten sich in Acht nehmen, keine voreiligen Verträge abzuschließen. Anders als bei herkömmlichen Dienstleistungen gehören Reisebuchungen zu den Ausnahmen vom Fernabnahmegesetz, das allgemein ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen einräumt. Alles, was die Bereiche Beförderung und Unterbringung betrifft, kann nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Das bedeutet für den Verbraucher, dass in der Regel Stornogebühren entrichtet werden müssen, wenn er vom Vertrag zurücktreten möchte.
Gerade im Internet sind Buchungen schnell getätigt. Der Billigflug nach Mallorca oder die Ferienwohnung in der Toscana sind gängige Beispiele. Nur die wenigsten Anbieter räumen den Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht ein, wie es bei manchen Hotelbuchungsportalen der Fall ist. Ist eine solche Kulanz aber nicht ausdrücklich zugestanden, existiert sie meist auch nicht.
Reiserücktrittsversicherungen abzuschließen ist fast immer eine gute Idee, sofern die Höhe des Reisepreises die zusätzliche Gebühr rechtfertigt. Allgemein gilt: Wer nicht auf Kosten sitzen bleiben möchte, sollte eine solche Versicherung nutzen. Es können immer Umstände eintreten, die eine Stornierung notwendig machen, wie zum Beispiel eine überraschende Krankheit. Einige Reiseveranstalter sind kulant genug, eine kostenlose Umbuchung anzubieten, aber auch das ist eher die Ausnahme, denn Umbuchungen kosten oft ebenfalls viel Geld.
Anders sieht es aus, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein bestimmtes Reisegebiet ausspricht. Dies geschieht bei besonderen Gefährdungslagen wie Krieg oder Naturkatastrophen. In diesem Fall bieten die meisten Reiseanbieter kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen an. Eine Reisewarnung ist allerdings nicht mit der Reiseempfehlung zu verwechseln. Obwohl auch die Reiseempfehlungen oft vor bestimmten Gefahren und Risiken im Urlaubsland warnen, sind sie nicht mit der Reisewarnung gleichzusetzen. Eine Stornierung oder Umbuchung ist dann die private Entscheidung des Kunden, die er zu bezahlen hat.
Grundsätzlich sollte man sich vor Reisen in bestimmte Gebiete über die verschiedenen Gegebenheiten informieren. Bevor eine Buchung getätigt wird, sollte bekannt sein, wie stabil die politische Lage ist, ob es Ausbrüche von bestimmten Krankheiten gibt oder besondere Zollbestimmungen für das Reiseland gelten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafen. Und auch bei der Rückreise sollte man sich beim deutschen Zoll vorher erkundigen, was man in welcher Menge nach Deutschland einführen darf.