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	<title>Geld und Finanzen</title>
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	<description>Alles rund um die Themen Bausparen, Kredite, Versicherungen</description>
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		<title>Neue Steuerklasse für berufstätige Ehepaare &#8211; IV/IV mit Faktor</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 12:32:02 +0000</pubDate>
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Neue Steuerklasse für berufstätige Ehepaare &#8211; IV/IV mit Faktor  Seit Januar 2010 haben berufstätige Eheleute die Wahl zwischen drei Steuerklassen-  Kombinationen. Bisher standen verheirateten Arbeitnehmern zwei Optionen zur Verfügung:  Lohnsteuerklassen-Kombination III/V bei deutlichen Gehaltsunterschieden oder IV/IV bei  etwa gleich viel Verdienst.  Neu dazugekommen ist jetzt die Kombination IV/IV mit Faktor.
Was ist das Neue und für [...]]]></description>
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<p>Neue Steuerklasse für berufstätige Ehepaare &#8211; IV/IV mit Faktor  Seit Januar 2010 haben berufstätige Eheleute die Wahl zwischen drei Steuerklassen-  Kombinationen. Bisher standen verheirateten Arbeitnehmern zwei Optionen zur Verfügung:  Lohnsteuerklassen-Kombination III/V bei deutlichen Gehaltsunterschieden oder IV/IV bei  etwa gleich viel Verdienst.  Neu dazugekommen ist jetzt die Kombination IV/IV mit Faktor.</p>
<p><strong>Was ist das Neue und für wen lohnt es sich?</strong><br />
Der Tarif basiert auf einem individuell berechneten Faktor. Auf diese Weise bekommt jeder  Ehepartner mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen wie  Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibeträge. Ferner wird der steuermindernde  Effekt des Splitting-Verfahrens schon während des Jahrs berücksichtigt. An der  Gesamtsteuerlast ändert sich jedoch nichts. Die Kombination IV/IV mit Faktor kann eine Alternative zum oftmals recht hohen  Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V darstellen. Der monatliche Nettoverdienst des  weniger verdienenden Ehepartners steigt, da jedem Partner monatlich so viel Lohnsteuer  abgezogen wird, wie es der tatsächlichen Einkommensverteilung entspricht. Von Vorteil ist die  Neuregelung auch in dieser Hinsicht für den geringer Verdienenden, da sich  Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld am Nettoeinkommen bemessen.  Des Weiteren sollen mit dem Faktorverfahren die häufig hohen Steuernachzahlungen oder -  vorauszahlungen vermieden werden, die dann drohen, wenn ein Partner mindestens 60  Prozent des gemeinsamen Verdienstes mit nach Hause bringt. Je größer die Gehaltsdifferenz,  desto höhere Nachzahlungen stehen dem Ehepaar bevor.</p>
<p>Wie und wo kann man das Faktorverfahren beantragen?<br />
Berufstätige Eheleute können den Antrag für die neue Steuerklassenkombination formlos  beim Finanzamt stellen. Sie müssen hierzu die jeweils ersten Lohnsteuerkarten vorlegen und  ihre voraussichtlichen Jahreslöhne angeben.</p>
<p><strong>Nachteile der Faktorlösung</strong><br />
Die Faktorlösung muss beim Finanzamt beantragt werden, was mit Zeitaufwand verbunden  ist. Laut Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband gebe es datenschutzrechtliche  Haken, denn Arbeitgeber könnten dadurch Rückschlüsse auf das Einkommen der Familie  ziehen. Das könne unerfreulich werden, wenn zum Beispiel Entlassungen anstehen und der  Arbeitgeber mit dem Wissen über die finanzielle Situation seiner Beschäftigten im Hinterkopf  entscheiden müsse, wer gehen solle.</p>
<p>Insgesamt betrachtet ist diese neue Steuerklasse mit Faktor wohl vornehmlich eine  Geschmacksfrage. Es kommt darauf an, ob man lieber monatlich ein wenig mehr Geld zur  Verfügung hat anstatt sich später zu viel Gezahltes zurückerstatten zu lassen. Denn letztlich  bleibt die Jahressteuerschuld unterm Strich immer gleich, auch beim Faktorverfahren.</p>

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		<title>Ratenkredit</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 13:33:05 +0000</pubDate>
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Die meisten Kredite sind heutzutage Anschaffungsdarlehen, wie man den Ratenkredit auch bezeichnet. Es gibt aber noch diverse Unterformen des Ratenkredits, die alle eine Gemeinsamkeit haben, nämlich die Rückzahlung des Kredits an den Gläubiger in mehreren Raten. Beispiele für diese Unterformen sind etwa das Beamtendarlehen oder auch der Sofortkredit. Oftmals von unseriösen Anbietern werden sogenannte Kredite [...]]]></description>
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<p>Die meisten Kredite sind heutzutage Anschaffungsdarlehen, wie man den Ratenkredit auch bezeichnet. Es gibt aber noch diverse Unterformen des Ratenkredits, die alle eine Gemeinsamkeit haben, nämlich die Rückzahlung des Kredits an den Gläubiger in mehreren Raten. Beispiele für diese Unterformen sind etwa das Beamtendarlehen oder auch der Sofortkredit. Oftmals von unseriösen Anbietern werden sogenannte Kredite ohne Schufa angepriesen.</p>
<p>Sofortkredite kennzeichnen sich durch die relativ schnelle Abwicklung. Hier zahlt der Kreditnehmer normalerweise monatliche Raten an das Kreditinstitut, wobei die Prüfung der Kreditzusage meist recht schnell erfolgt. Je nach Höhe der Kreditsumme wird ein Einkommensnachweis verlangt und eine Anfrage bei der Schufa eingereicht. Die meisten Kreditinstitute bieten solche Ratenkredite an, wobei sich die Zinssätze sehr unterscheiden können. Bei guter Bonität kann man durchaus auch günstige Angebote bekommen; je nach Höhe des Einkommens liegen die Zinsen aber nicht selten auch deutlich über den Einstiegsangeboten, mit denen geworben wird. Die Sofortkredite werden nicht nur direkt in Banken angeboten, sondern immer häufiger auch von Händlern, die ihre Produkte so mit einer günstigen Finanzierung anbieten können.</p>
<p>Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit, alternativ einen sogenannten Beamtenkredit aufzunehmen. Dieser Ratenkredit ermöglicht eine deutlich höhere Kreditsumme als der Sofortkredit. Auch die Laufzeiten können großzügiger bemessen werden, wodurch die Belastung durch die monatlichen Raten insgesamt geringer gehalten werden kann. Diese Darlehensform ist aber nicht für Normalbürger erhältlich, sondern nur für die genannten Personengruppen.</p>
<p>Bei den sogenannten Schufa-freien Krediten handelt es sich immer um Auslandsdarlehen, denn in Deutschland ist eine Schufaprüfung zwingend vorgeschrieben. Dennoch werden auch hier Sicherheiten verlangt, denn ohne Bonität vergibt kein seriöses Institut einen Ratenkredit. Meistens sind diese Kredite ohne Schufa an geringe Kreditsummen von maximal 3500 Euro sowie relativ hohe Zinsen gebunden. Interessant ist dieser Ratenkredit in erster Linie für Verbraucher, die aufgrund eines Schufaeintrags keinen Kredit bei anderen Banken erhalten. Oft werden solche Kredite aber von eher zweifelhaften Kreditvermittlern angeboten, vor denen Verbraucherschützer regelmäßig Warnungen aussprechen.</p>
<p>Bei jedem Ratenkredit sollte der Kunde auf den effektiven Jahreszins achten. Auch bei sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen, wie sie von Händlern oft angeboten werden, fallen nicht selten versteckte Gebühren an, die man beachten sollte. Insgesamt ist besonders wichtig, dass man sich mit einem Ratenkredit nicht übernimmt und sicherstellt, dass man die monatlichen Raten auch ohne Schwierigkeiten aufbringen kann.</p>

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		<title>Private Krankenversicherung und das neue Bürgerentlastungsgesetz</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 11:10:31 +0000</pubDate>
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Das neue Bürgerentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2010 gilt, hat für die private Krankenversicherung verschiedene Auswirkungen. Nach dem neuen Steuergesetz ist die Basisversicherung der Krankenkasse steuerlich voll abzugsfähig. Man kann also den vollen Beitrag für eine Grundabsicherung absetzen.
Vor der Gesetzesänderung waren Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung als &#8220;sonstige Vorsorgeaufwendung&#8221; abzugsfähig. Hierunter fielen [...]]]></description>
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<p>Das neue Bürgerentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2010 gilt, hat für die private Krankenversicherung verschiedene Auswirkungen. Nach dem neuen Steuergesetz ist die Basisversicherung der Krankenkasse steuerlich voll abzugsfähig. Man kann also den vollen Beitrag für eine Grundabsicherung absetzen.</p>
<p>Vor der Gesetzesänderung waren Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung als &#8220;sonstige Vorsorgeaufwendung&#8221; abzugsfähig. Hierunter fielen die Beiträge für Haftpflichtversicherung, Pflegepflichtversicherung oder auch die Unfallversicherung. Maximal konnten jedoch 1500 Euro bei Angestellten und Beamten und 2400 Euro bei Selbständigen und Freiberuflern geltend gemacht werden.</p>
<p>Das neue Bürgerentlastungsgesetz sieht nun vor, dass der volle Beitrag für eine Grundabsicherung von der Steuer abgesetzt werden kann. Diese Grundabsicherung bezeichnet man als Basis-Krankenversicherung. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif, sondern bezieht sich auf die Grundversorgung gemäß der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. So können Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe abgezogen werden, wobei allerdings nur der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankentagegeld berücksichtigt wird. Die Beiträge für das Krankentagegeld können nicht steuerlich geltend gemacht werden.</p>
<p>Da die private Krankenversicherung oft bessere Leistungen bietet als die gesetzliche Krankenkasse, existiert ein Punktwertprinzip, nach dem prozentuale Abzüge vom Beitrag berechnet werden. Zu den Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung zählen beispielsweise Heilpraktikerleistungen, Unterbringung im 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einbettzimmer, Zahnersatz und Implantate sowie Leistungen zur Kieferorthopädie.</p>
<p>Wer beispielsweise eine private Krankenversicherung mit einem Gesamtbeitrag von 330 Euro inklusive der Pflegepflichtversicherung und der genannten Mehrleistungen hat, kann als steuerlich abzugsfähigen Beitrag 276,40 Euro geltend machen. Zu beachten ist, dass lediglich tatsächlich gezahlte Beträge von der Steuer abgesetzt werden können. Etwaige Zuschüsse des Arbeitgebers und Beitragrückerstattungen der privaten Krankenversicherung werden nicht berücksichtigt und entsprechend abgezogen. Der Steuerpflichtige kann die Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Kinder und den Ehepartner in Abzug bringen. Wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und die Beiträge für den Partner bezahlt, kann diese ebenfalls bei der Steuer geltend machen.</p>
<p>Profitabel ist diese neue gesetzliche Regelung für alle, die hohe Versicherungsbeiträge für ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung zahlen müssen. Darunter fallen Versicherte mit hohem Einkommen, die eine gesetzliche Krankenversicherung haben oder in der privaten Krankenversicherung auch ihre Kinder versichern müssen.</p>

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		<title>Waschanlage: Schäden am Auto werden meist nicht ersetzt</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 06:17:14 +0000</pubDate>
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Normalerweise läuft es so ab: Der Kunde stellt entsetzt fest, dass an seinem frisch gewaschenen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist. Oft fehlen Außenspiegel, die obendrein auch noch Kratzer am Fahrzeug verursachen, wenn die Waschanlage sie abreißt. Natürlich meldet der betroffene Kunde den Schaden sofort, der Mitarbeiter der Waschanlage fertigt ein Protokoll an und sucht nach [...]]]></description>
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<p>Normalerweise läuft es so ab: Der Kunde stellt entsetzt fest, dass an seinem frisch gewaschenen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist. Oft fehlen Außenspiegel, die obendrein auch noch Kratzer am Fahrzeug verursachen, wenn die Waschanlage sie abreißt. Natürlich meldet der betroffene Kunde den Schaden sofort, der Mitarbeiter der Waschanlage fertigt ein Protokoll an und sucht nach den Einzelteilen in der Waschanlage. Wer nun aber sein Auto reparieren lässt und glaubt, dass der Waschanlagenbetreiber die Rechnung ohne Weiteres übernimmt, befindet sich meistens auf dem Holzweg.</p>
<p>Das Hauptargument der Waschanlagenbetreiber ist in der Regel, dass das Fahrzeug schon vor der Wäsche beschädigt gewesen sein muss. Schließlich sei das Fahrzeug ein Einzelfall und viele andere Fahrzeuge überstehen die Wäsche ohne Schäden. Wenn eins von hundert Fahrzeugen beschädigt wird, liege der Verdacht nahe, dass der Schaden bereits vorher bestanden hat, so der Bundesverband der Waschanlagenbetreiber.<br />
Die Beweisführung ist immer schwierig, da fast immer Zeugen fehlen und kaum nachgewiesen werden kann, in welchem Zustand der Wagen vor der Autowäsche war. Verbraucherschützer empfehlen daher einen Kontrollgang vor und nach jeder Wäsche. Wird ein Schaden festgestellt, sollte der Kunde ihn umgehend melden und nach Möglichkeit fotografieren. Als Faustregel gilt: Je später ein Schaden gemeldet wird, desto schlechter sind die Aussichten auf Regulierung.</p>
<p>Kann der Kunde den Schaden beweisen, schaltet die Versicherung der Waschanlagenbetreiber meist einen Sachverständigen ein. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die Waschanlage in einwandfreiem Zustand ist, wird der Schaden normalerweise nicht reguliert. Viele Kunden vertrauen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004, nach welchem die generellen Haftungsausschlüsse der Waschanlagenbetreiber für Außenteile wie Spiegel, Antennen oder Zierleisten ungültig sind. Doch in der Praxis scheitern die meisten Forderungen daran, dass die Kunden den Beweis nicht erbringen können.</p>

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		<title>Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 18:15:16 +0000</pubDate>
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Die verschiedenen Gerichtsurteile aus den Vereinigten Staaten zum Thema Schmerzensgeld sind einschlägig bekannt. So hat jeder schon von der Frau gehört, die sich völlig überraschend an einem heißen Kaffee verbrühte und die Fast Food-Kette auf eine halbe Million Dollar Schmerzensgeld verklagte. In den USA sind solche Fälle alltäglich und kaum noch etwas Besonderes.
In Deutschland sieht [...]]]></description>
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<p>Die verschiedenen Gerichtsurteile aus den Vereinigten Staaten zum Thema Schmerzensgeld sind einschlägig bekannt. So hat jeder schon von der Frau gehört, die sich völlig überraschend an einem heißen Kaffee verbrühte und die Fast Food-Kette auf eine halbe Million Dollar Schmerzensgeld verklagte. In den USA sind solche Fälle alltäglich und kaum noch etwas Besonderes.</p>
<p>In Deutschland sieht die Sache völlig anders aus. Hier darf niemand darauf hoffen, aus relativ kleinen Vorfällen derartiges Kapital schlagen zu können. Selbst schwere Verletzungen werden hierzulande vergleichsweise gering entschädigt. Das Rechtsverständnis in Deutschland ist schlicht und einfach ein anderes, so dass man bei einem Schleudertrauma mit nicht mehr als 500 bis 1000 Euro rechnen darf. Wer auf hohe Summen im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich hofft, muss schon eine extrem ernste Verletzung aufweisen. Erblindungen, Lähmungen, der Verlust von Gliedmaßen oder andere dauerhaft schmerzende Schädigungen sind dafür Grundvoraussetzung.<br />
Grundsätzlich sieht das Zivilrecht in Deutschland die Möglichkeit vor, dass eine zusätzliche Wiedergutmachung geleistet wird, sofern die erlittenen Schäden und Verletzungen aus einem &#8220;nachlässigen, pflichtwidrigen, mindestens fahrlässigen&#8221; Verhalten des Verursachers resultieren. Problematisch ist hierbei aber oft die Beweisführung, denn die Beweispflicht liegt voll und ganz beim Geschädigten. Er muss dem Verursacher das Verschulden nachweisen und das Ausmaß der jeweiligen Gesundheitsschäden glaubhaft machen. Deswegen ist es wichtig, bei allen Schädigungen möglichst eine lückenlose Dokumentation in Form von Fotos, Arztberichten und Zeugenaussagen präsentieren zu können.</p>
<p>Die Höhe möglicher Schmerzensgeldzahlungen wird vom Gesetz nicht benannt, weswegen Verhandlungen vor Gericht grundsätzlich sehr kompliziert werden. Mittlerweile hat sich jedoch in der juristischen Praxis eine gewisse Routine eingestellt, nach der ein einheitliches Raster der Beurteilungen gebildet werden kann, das als Orientierungshilfe dient. Genaue Aussagen zur Höhe eines Schmerzensgeldes können nicht gemacht werden, ohne dass das genaue Ausmaß der Verletzungen, sowie ihre Art und Umfang bekannt sind. Weitere Faktoren sind die Umstände des jeweiligen Vorfalls, der zu den Verletzungen geführt hat, sowie die Lebensumstände des Verletzten. Da viele Verletzungen sich addieren und selten einzeln bewertet werden können, ist die Beurteilung umso schwieriger. Besonders diffizil einzuschätzen sind psychische Schäden, die in Folge von Schockzuständen auftreten können, wenn beispielsweise jemand einen nahen Angehörigen bei einem Unfall sterben sieht.</p>

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