11 Dezember 2009 ~ Kein Kommentar

Ärztliche Kunstfehler: Privatpatienten stehen oft alleine da

Jedes Jahr passieren einige tausend Kunstfehler in Deutschland; die Dunkelziffer ist hoch. Da die Beweisführung stets schwierig ist, können Schadensersatzforderungen nicht immer durchgesetzt werden. Während die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern helfen, stehen Privatpatienten im Falle eines Kunstfehlers fast immer alleine da. Dies soll sich nun ändern.

Die HUK-Coburg bietet ihren rund 350.000 Mitgliedern der privaten Krankenversicherung nun erstmals einen neuen Service an. Besteht der Verdacht auf eine Fehlbehandlung, kann der Privatpatient sich jetzt von einem Anwalt beraten lassen. Bei privaten Krankenversicherern ist ein solcher kostenloser Service bisher einmalig. Die meisten anderen privaten Krankenversicherungen bieten diesen Service entweder überhaupt nicht an oder erheben weitere Gebühren für eine rechtliche Absicherung, so wie die DKV in Köln. Dass eine kostenlose Rechtsberatung längst überfällig ist, belegen die vielen Fälle, in denen die Versicherten nur auf Umwegen zu ihrem Recht gelangen konnten. Oftmals gehen Geschädigte in solchen Fällen sogar komplett leer aus, weil sie den Rechtsweg nicht beschreiten können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass Privatpatienten gegenüber Kassenpatienten sogar ein erhöhtes Kunstfehler-Risiko tragen, weil Privatpatienten bis zu 25% öfter operiert werden als gesetzlich Versicherte.

Die meisten privaten Versicherer verweisen auf die Schlichtungsstellen, die im Falle von Kunstfehlern zwischen Patient und Mediziner vermitteln sollen. Doch Patientenanwälte halten von diesen Schlichtungsstellen nicht viel. Allzu oft werden die Schlichtungsstellen nämlich von den Haftpflichtversicherern der Ärzteschaft getragen, weswegen die Resultate der Schlichtungen oft entsprechend ungünstig für Patienten ausfallen. Obwohl die Schlichtungsstellen für den Patienten kostenfrei arbeiten, ersetzen sie den Gang zum Anwalt in der Regel nur unzureichend.

Wenn gesetzlich Krankenversicherte Probleme mit ärztlichen Kunstfehlern haben, können sie von ihrer Krankenkasse Hilfe bekommen. So ist es zum Beispiel möglich, vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein kostenloses Gutachten über die Behandlungsfehler zu erhalten. Dies ist für die Beweisführung bezüglich späterer Schadensersatzforderungen essentiell wichtig. Privatpatienten hingegen müssen Gutachten teuer bezahlen und bleiben unter Umständen auf erheblichen Kosten sitzen.

Schwierig ist die Durchsetzung von Patientenforderungen gegenüber Ärzten immer, unabhängig von der Unterstützung einer Krankenkasse. Viele Patientenanwälte verlangen eine Umkehr der Beweislast beim Verdacht auf ärztliche Kunstfehler, denn noch immer liegt diese beim Patienten.

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