Basistarif der privaten Krankenversicherung

8. Juni 2009

Seit dem 01. Januar 2009 gibt es in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Alle, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind und auch keinen anderen Versicherungsschutz genießen, sind nun verpflichtet, sich privat zu versichern. Ansonsten drohen Strafen.
Viele Menschen konnten sich bislang jedoch keine private Krankenversicherung leisten und auch die Beiträge für den Basistarif sind einfach zu hoch. Wenn Sie durch die Beitragszahlungen hilfsbedürftig werden (im Sinne des Sozialgesetzbuches), müssen Sie nur die Hälfte des regulären Beitrages bezahlen. Sofern auch dies Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, übernehmen einen Teil der Kosten auch die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialämter.

Eine günstige Möglichkeit der Absicherung ist der Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherungen, der ebenfalls seit Jahresanfang zur Verfügung steht. Er ersetzt den bisher bei den Krankenkassen vorhandenen Standardtarif. Die Leistungen des Basistarifs orientieren sich stark am Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, wodurch die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist. Die höherwertigen Leistungen der privaten Krankenversicherung wie Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder volle Kostenübernahme von Sehhilfen ist jedoch in der Regel nicht integriert.

Die Beiträge des Basistarifs orientieren sich aber wie beim „Normaltarif“ der privaten Krankenkasse nicht an Ihrem Einkommen, sondern am Alter und Ihrem Geschlecht. Ihr derzeitiger Gesundheitszustand sowie Ihre bisherigen Erkrankungen spielen beim Vertragsabschluss in diesem Tarif, anders als bei anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung, grundsätzlich keine Rolle. Schließlich müssen die Versicherungen jeden Antragsteller aufnehmen, egal mit welchen Erkrankungen. Auch Risikozuschläge sind nicht zulässig. Weiterhin darf der Beitrag für den Basistarif den Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei 570 Euro, also 15,5% der Beitragsbemessungsgrenze.

Nicht nur Sie als Versicherter selbst, auch Ihre Familienangehörigen und Kinder müssen im Basistarif mitversichert werden. Die Kosten hierfür werden natürlich extra berechnet und orientieren sich wiederum am Alter und am Geschlecht.

Ebenso wie bei den anderen privaten Krankenversicherungstarifen werden die Leistungen beim Basistarif nicht per Chipkarte, sondern per Rechnung mit dem Arzt abgerechnet. Sie bezahlen hierbei Ihre Leistungen vorerst selbst und reichen die Rechnung dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die die Beträge schließlich erstattet. Anders als bei den „Normaltarifen“ ist ein Selbstbehalt, mit dem unter Umständen die monatlichen Beiträge gesenkt werden könnten, beim Basistarif nicht möglich.

Seit Januar 2009 ist es Ihnen weiterhin möglich, die bisher geleisteten Altersrückstellungen für eine bereits bestehende Versicherung beim Wechsel des Versicherungsunternehmens mitzunehmen. Dies ist jedoch nur beim Wechsel in den Basistarif und auch nur noch bis zum 30.06.2009 möglich. Nur wenn Sie älter als 55 Jahre oder bereits Rentner bzw. Pensionär sind, können Sie auch danach noch in den Basistarif Ihrer Gesellschaft wechseln. Wenn Sie sich allerdings für den Basistarif entschieden haben, müssen Sie diesem mindestens 18 Monate treu bleiben. Erst dann ist ein Vollvertrag wieder möglich.

Neuregelungen zum Thema Bausparen

4. Juni 2009

Einer der größten Vorteile beim Bausparen aber ist die große Sicherheit, denn Verlustrisiken existieren nicht. Unter Umständen kann die Rendite mit staatlicher Förderung, zum Beispiel durch eine Wohnungsbauprämie, aufgebessert werden. Flexibles Handeln während der Laufzeit wird durch eine Sondertilgung möglich.

Die Finanzierung einer Immobilie setzt sich in der Regel aus mehreren verschiedenen Bausteinen zusammen, von denen ein Bausparvertrag nur einer ist. Zusätzlich zu diesen Verträgen können noch günstige Darlehen aus öffentlichen Programmen dabei helfen, die Lasten einer Finanzierung zu senken. Hierbei käme beispielsweise das Programm zum Erwerb von Wohneigentum der zum Bund gehörenden Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frage.

Seit Anfang dieses Jahres gibt es einige interessante Neuregelugen zum Thema Bausparen. Was verändert sich in Zukunft für die Hausbauer?

Seit Beginn des Jahres 2009 gibt es zwei unterschiedliche staatliche Förderungen. Das ist einerseits die Arbeitsnehmersparzulage wie bei den vermögenswirksamen Leistungen und andererseits ist das die Wohnungsbauprämie für die eigene Einzahlung, an der der Arbeitgeber nicht beteiligt ist. Bei einer höheren Einkommensgrenze wird vor allem die Wohnungsbauprämie interessant. Ein Arbeitsverhältnis ist keine Voraussetzung mehr, so können auch Rentner davon profitieren.

2009 bleibt zwar die Wohnungsbauprämie erhalten, es ändern sich aber die Voraussetzungen. Bisher galt nach § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes die Pflicht zur “wohnwirtschaftlichen  Verwendung”. Das bedeutet, dass innerhalb der ersten sieben Jahre nach Vertragsabschluss eine Immobilie gekauft, modernisiert oder ein Haus gebaut werden musste. Für die neuen 2009 abgeschlossenen Verträge gilt das nicht mehr, diese sind nun unbegrenzt. Die Förderung wird dann auch nicht mehr jährlich gutgeschrieben, sondern erst wenn der Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung bei der Bausparkasse vorliegt.

Allerdings gibt es auch bei dieser neuen Regelung Ausnahmen. Zum einen gilt die neue Regelung nicht für junge Leute, die bei Abschluss eines Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt sind. Sie können auch weiterhin nach sieben Jahren frei über das Bausparguthaben verfügen. Das ist zum Beispiel für junge Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden, ein interessanter Aspekt, wenn sie jetzt schon an die Zukunft denken und ihren ersten Bausparvertrag abschließen.

Die zweite Ausnahme sind die so genannten Härtefälle. Wer von den Bausparkassen als Härtefall eingestuft wird, kann auch in Zukunft jederzeit und nach Belieben über sein Bausparguthaben verfügen, ohne dabei den Anspruch auf staatliche Förderung zu verlieren. Solche Härtefälle liegen vor, wenn der Ehepartner unerwartet verstirbt, wenn man erwerbsunfähig wird oder man für mindestens ein Jahr arbeitslos ist.

Nur der Neuabschluss eines Bausparvertrages bis zum Ende des Jahres 2008 sicherte die Förderung nach den alten Regeln. Man hat jedoch noch die Möglichkeit, einen bestehenden Bausparer aufzustocken, da dies wie ein Neuabschluss nach den alten Regelungen behandelt wird. Interessant und zugleich sehr attraktiv könnte der Abschluss eines neuen Vertrages für alle die Sparer sein, die schon älter als 25 Jahre sind und aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, auch dann wenn sie noch keine konkreten Immobilieninvestitionen getätigt haben.

Die häufigsten Fragen zum Thema Bausparen

1. Juni 2009

Was passiert eigentlich, wenn man während der Laufzeit kein Geld mehr hat?
Davor haben viele, die bauen möchten, die größte Angst: Während der Ansparphase des Bausparvertrags gibt es plötzlich einen finanziellen Engpass. Was ist zu tun? Zunächst einmal ist das kein Grund zur Panik. Hier gilt es, so schnell wie möglich ein Gespräch mit der Bank zu führen. In der Regel ist es möglich, mit der Andienung eine Zeit lang auszusetzen. Dabei entsteht für den Vertragsinhaber aber kein Nachteil.Gibt es unter Umständen auch eine staatliche Förderung?
Die gibt es. Wer im Jahr weniger als 25.600,- Euro verdient, hat Anspruch auf eine so genannte Wohnungsbauprämie. Wer verheiratet ist, bekommt sogar das Doppelte des Einlagenhöchstbetrags. Eine andere Möglichkeit ist, die Arbeitgebersparzulage zu beantragen. Das ist aber nur möglich, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 17.900,- Euro im Jahr beträgt. Wenn das der Fall ist, dann überweist der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag.

Ist es möglich, den Bausparvertrag vor Laufzeitende kündigen?
Es ist natürlich möglich den Bausparvertrag auch vorzeitig zu kündigen. Dabei ist jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Danach erhält man das aufgelaufene Guthaben und die angefallenen Zinsen ausbezahlt. Wenn man die Kündigungsfrist allerdings nicht einhalten kann, müssen Vorschusszinsen entrichtet werden, deren Höhe sich gewöhnlich auf 1% pro Monat beläuft.

Gibt es ein Risiko bei den Einlagen?
Die deutschen Bausparkassen unterliegen sehr strengen gesetzlichen Vorschriften. Durch diese Gesetze und Vorschriften ist mit einem Verlust der Einlagen nicht zu rechnen. Und das gilt auch für einen Anspruch aus den zinsgünstigen Baudarlehen.

Was passiert, wenn doch nicht gebaut werden soll?
Wer nach dem Ablauf der sieben Jahre nicht mehr bauen oder eine Immobilie kaufen möchte, der kann das Guthaben auch für andere Zwecke verwenden, nur ist eine solche Alternative nicht besonders ratsam. Und das hat seinen Grund: Die eventuell schon angelaufene Wohnungsbauprämie entfällt, denn dazu müsste eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden. Dementsprechend müsste diese in einem solchen Falle zurückbezahlt werden.

Wie viel Geld muss ich ansparen, damit ich das günstige Baudarlehen in Anspruch nehmen kann?
Wenn man bereits ein konkretes Bauprojekt vor Augen hat, ist es sinnvoll, wenn die Bausparsumme etwa 30 - 40% der gesamten Baukosten ausmacht. Falls der Bausparvertrag für die Ablösung eines teureren Kredites gedacht ist, muss die Bausparsumme natürlich mit dem kompletten Finanzierungsbedarf übereinstimmen. Wenn man nur für die Zukunft vorsorgen möchte und noch kein konkretes Hausprojekt plant, sollte man sich einfach daran orientieren, wie viel man monatlich in der Lage ist zu sparen.

Was kostet eigentlich ein Bausparvertrag?
Die Kosten für einen Bausparvertrag entstehen in der Regel aus der Abrechungsgebühr. Diese beträgt 1 bis 1,5% der eigentlichen Bausumme, also die Summe, die sich aus dem Bausparguthaben und dem am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehenden Darlehen zusammensetzt. Es gibt zwei Möglichkeiten diese Gebühr zu bezahlen: Entweder sie wird mit den ersten Einlagen verrechnet, oder sie wird direkt zu Beginn bezahlt. Es ist aber auch möglich, sie über die gesamte Vertragslaufzeit abzurechnen.

Bausparen – was ist das eigentlich?

28. Mai 2009

Die Idee des Bausparens ist nicht neu. Schon 200 Jahre vor unserer Zeitrechnung wurden in China zur Zeit der Han-Dynastie gemeinnützige Spargemeinschaften auf Gegenseitigkeit gegründet

Die erste richtige Bausparkasse entstand allerdings erst 1775 im englischen Birmingham. Die USA folgten 1831, in Australien und Neuseeland wurde die Idee des Gemeinschaftssparens ein Jahr später in die Tat umgesetzt.

Es war Pastor von Bodelschwingh, der 1885 in Bielefeld die erste deutsche Bausparkasse gründete. Durch den Ersten Weltkrieg und den daraus resultierenden hohen Finanzmittelbedarf für den Wiederaufbau, konnte sich in den Jahren 1924 bis 1929 das Bausparsystem in Deutschland etablieren. Bis zum Ende der 1930er Jahre wurde das bis dahin gebräuchliche „Lossystem” durch ein gerechteres Bewertungssystem ersetzt. Diese Neuregelung machte den Zuteilungstermin jedes einzelnen Bausparers von der Art und Weise seiner Sparkapitalbildung abhängig.

Mit dem Wirtschaftwunder nach dem Zweiten Weltkrieg begann 1948 der Aufschwung der deutschen Bausparkassen. 1973 wurden die Geschäftstätigkeiten der privaten und öffentlichen Bausparkassen durch das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung gesetzlich verankert und vereinheitlicht.

Durch eine Erneuerung der Bausparkassengesetze wurde den deutschen Bausparkassen 1991 der Weg in den Europäischen Binnenmarkt geöffnet. Gleichzeitig wurden umfangreiche bauspartechnische Sicherungsmaßnahmen geschaffen.

Vor nicht allzu langer Zeit hatte Bausparen besonders bei jungen Leuten einen denkbar schlechten Ruf. Viele waren der Meinung, Bausparen sei unmodern, langweilig und eher etwas für Spießer. Mittlerweile hat sich das Blatt allerdings gewendet.

Ein eigenes Haus steht auf der Wunschliste der Deutschen ganz weit oben. In den eigenen vier Wänden leben und sich keine Sorgen um die stetig steigenden Mieten mehr machen zu müssen, ist für viele ein Ansporn für den Hausbau. Zudem ist ein eigenes Heim eine wunderbare Altersvorsorge. Viele Familien mit Kindern denken darüber nach, den Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit werden zu lassen. Dazu kommt, dass Immobilienbesitzer eine Reihe von Vorteilen genießen.

Aber bei den meisten scheitert dieser Traum am fehlenden Eigenkapital. Nicht wenige Banken verlangen zehn bis dreißig Prozent für die Finanzierung eines Eigenheims. Wer diese Mittel nicht aufbringen kann, muss sie eben aufbauen. Und genau das machen Millionen von Deutschen mit einem klassischen Bausparvertrag.

Im Grunde ist eine Bausparkasse eine Solidargemeinschaft aus vielen Hausbauern. In der so genannten Ansparphase werden die getätigten Einlagen niedrig verzinst. Im Gegenzug aber erwirbt der zukünftige Bauherr das Recht auf ein Darlehen mit niedrigen Zinsen. Dabei ist die Laufzeit eines Bausparvertrags recht flexibel und individuell, angefangen bei zügigen Ansparkonstitutionen bis hin zu langfristigen Engagements ist beinahe alles möglich.

Auch wenn Bausparen oft schon totgesagt wurde und als Auslaufmodell galt, es lohnt sich immer noch darüber nachzudenken. Wer sich eingehend damit beschäftigt, wird feststellen, dass Bausparen ein durchaus attraktiver Weg ist den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen.

Ablauf bei der Kreditvergabe

27. Mai 2009

Benötigt man einen Kredit und hat einen Kreditgeber ausgewählt, ist es notwendig, einen Kreditantrag zu stellen. Danach kommt es zur Bonitätsprüfung des Kreditnehmers:

Der Kreditgeber führt diese entweder mit Hilfe von Scoring-Karten im Rahmen des Kreditscorings durch oder er überlässt dies einer Rating-Agentur: Die Kriterien von Basel II werden immer angewendet, wobei als wichtigster Wert die Ausfallwahrscheinlichkeit gilt.

Bei der Bonitätsermittlung wird die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit berücksichtigt; dabei geht es darum, herauszufinden, ob der Antragsteller in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Außerdem erfolgt mit Hilfe von Bilanzen/Einkommensnachweisen oder Schufa-Auskünften eine Überprüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit, damit im Zusammenhang stehen der Lebenslauf, fachliche/berufliche Qualifikationen und die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers.

Anschließend werden im Zusammenhang mit dem Kredit alle Sicherheiten des Kreditnehmers geprüft und bewertet.

Sind alle Ergebnisse zufrieden stellend, kommt es zum Vertragsabschluss und der Kredit wird vergeben.

Die verschiedenen Kreditgeber

24. Mai 2009

Möchte man einen Kredit in Anspruch nehmen, gibt es dafür verschiedene Kreditgeber. Beim Kreditgeber handelt es sich stets um eine juristische oder natürliche Person. In erster Linie sind Banken und Kreditinstitute darauf spezialisiert, doch gibt es auch Privatpersonen und Versicherungsgesellschaften, die einen Kredit vergeben.

Die Geschäftsbank
In den meisten Fällen wendet man sich bei der Vergabe von einem Kredit an eine Geschäftsbank. Geschäftsbanken ermöglichen bei entsprechender Bonität die Vergabe von allen üblichen Kreditarten.

Das spezialisierte Kreditinstitut
Neben den gewöhnlichen Geschäftsbanken bieten aber auch noch Spezialbanken Kredite an ihre Kunden an, meist handelt es sich dabei um bestimmte Kreditformen. Beispiele für spezialisierte Kreditinstitute wären: Bausparkassen, Hypotheken- und Teilzahlungsbanken. Oft sind es aber auch Autohersteller und Versandhäuser, die in vielen Fällen über ihre Tochterunternehmen, Kredite an ihre Kunden vergeben, damit diese gekaufte Waren bezahlen können. Zudem gibt es noch spezialisierte Kreditinstitute wie das Landesförderinstitut und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW), die als Kreditgeber von zinsverbilligten Darlehen fungieren, wobei die Antragsabwicklung zumeist über eine Geschäftsbank erfolgt, dies gilt dann auch für die technische Abwicklung selbst; als Gegenleistungen erhalten sie einen bestimmten Anteil an der Zinsmarge.

Zentralbanken
Auch Zentralbanken erfüllen bei der Vergabe von einem Kredit eine wichtige Funktion: Schließlich sind sie es, die als Kreditgeber für die Geschäftsbanken dienen. Im Zuge dessen bieten die Zentralbanken den Geschäftsbanken die Verpfändung von Wertpapieren/Aktien und Forderungen aus Krediten an, die Geschäftsbanken bekommen dafür bestimmte Geldsummen von den Zentralbanken gutgeschrieben, sie können also über bare Geldmittel verfügen.
Beim Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank handelt es sich um den maßgebenden Zinssatz, wobei gilt, dass die Verzinsung der Kredite von Geschäftsbanken bei den Zentralbanken in derselben Höhe erfolgt.
Zudem können die Zentralbanken, öffentlichen Einrichtungen sowie dem Staat im Allgemeinen sogenannte Kassenkredite gewähren, damit diese zukünftige Einnahmen vorfinanzieren können.

Die Lebensversicherungsgesellschaft
Ebenfalls als Kreditgeber fungieren können diverse Lebensversicherungsgesellschaften. Sie bieten ihren Kunden vor allem diverse Formen im Zusammenhang mit der Baufinanzierung an; wobei der Kredit mit Hilfe der fälligen Lebensversicherung getilgt wird. Während der Laufzeit des Kredits werden die Beträge dafür angespart.

Die Privatperson
Auch eine Privatperson kann einen Kredit vergeben. Hier muss angemerkt werden, dass dies nur relativ selten passiert; der Grund dafür ist, dass es sich für Privatpersonen eher schwierig gestaltet, die Bonität eines potenziellen Kreditnehmer, den sie nicht bzw. nicht gut kennen, zu überprüfen.

Die häufigsten Kreditarten (Teil 2)

21. Mai 2009

Bauspardarlehen
Bauspardarlehen sind oft Bestandteil eines Bausparvertrags; durch diesen kommt dem Bausparer das Recht auf einen solchen Kredit zu. Die Darlehenssumme erhält man aus dem Unterschied zwischen der Bausparsumme (dem im Bausparvertrag festgelegte Betrag) und dem Bausparguthaben (der Summe der getätigten Einzahlungen inkl. Zinsen).

Betriebsmittelkredit
Darunter versteht man eine Kreditart, bei der kurzfristige Finanzierungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsmitteln ermöglicht werden. Im Zuge dessen wird dem Kreditnehmer ein bestimmter Kreditrahmen eingeräumt: Mit diesem Kredit können laufende Kosten (Umlaufvermögen) gedeckt werden, wie z. B. Anschaffungskosten von Rohstoffen, Wertpapiere, Verbrauchsmaterial oder Forderungen aus Lieferungen. Durch Eingänge auf dem Konto aus dem laufenden Geschäft wird der Betriebsmittelkredit zurückgezahlt.

Blankokredit
Wird ein Kredit ohne Sicherheiten vergeben, was selten der Fall ist, handelt es sich um einen Blankokredit. Eine hohe Bonität des Kreditnehmers wird vorausgesetzt.

Dispositionskredit (Dispo-Kredit)
Hier handelt es sich um den Kredit, der den Überziehungsrahmen beim Girokonto bezeichnet. Der Inhaber des Kontos zahlt am Monatsende die festgelegten Zinsen für die in Anspruch genommene Geldsumme. Die Höhe des Kreditrahmens ist abhängig von den monatlichen Eingängen und beträgt ein zwei- bis vierfaches von diesen.

Lieferantenkredit (Handelskredit)
Dieser Kredit wird einem Kunden von seinem Lieferanten durch ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Bis zum Ablauf des festgelegten Zeitrahmens bekommt der Kreditnehmer einen Zahlungsaufschub. Die Sicherheit bei diesem Kredit kann im Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bestehen.

Ratenkredit (Konsumentenkredit)
Ein solcher Kredit setzt sich aus einem fixen Darlehensbetrag zusammen. Während der gesamten Kreditlaufzeit, wird der Kredit monatlich mit Raten in gleicher Höhe getilgt.

Tilgungsfreie Darlehen (Fälligkeits- oder Festdarlehen)
Bei diesem Kredit wird erst am Ende der Laufzeit die gesamte Darlehenssumme zurückgezahlt, zum Beispiel mit Hilfe der Auszahlungen von Lebensversicherungen oder Bausparverträgen. Während der Laufzeit müssen nur die festgelegten Kreditzinsen gezahlt werden.

Unternehmerkredit
Dieser Kredit mit günstigen Zinssätzen kann von Unternehmern und freiberuflichen oder gewerblichen Existenzgründern in Anspruch genommen werden. Er wird zur langfristigen Kostendeckung von Investitionen verwendet.

Die häufigsten Kreditarten (Teil 1)

19. Mai 2009

Akzeptkredit
Dieser Kredit ist eine Form der Kreditleihe. Dabei akzeptiert das Kreditinstitut im Rahmen der festgelegten Kreditgrenze Wechsel, die vom Kreditnehmer ausgestellt werden. Dadurch bietet der Kreditgeber dem Schuldner seine eigene Kreditwürdigkeit, dementsprechend gilt hier eine hohe Bonität als Voraussetzung, um diese Art der Kreditleihe zu bekommen.

Annuitätsdarlehen
Dieses Darlehen muss mit einer immer gleich bleibenden Rate (Annuität) getilgt werden, wobei sich diese aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt. Im Rahmen der Tilgung wird die Darlehenssumme immer niedriger: Mit der Zeit sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt. Somit beläuft sich die Rate gegen Ende der Laufzeit fast nur noch auf den Tilgungsanteil.

Avalkredit
Dieser Kredit zählt ebenfalls zum Bereich der Kreditleihe. Bei diesem Kredit bürgt oder garantiert der Kreditgeber für den Kunden gegenüber Dritten, dem Kreditnehmer werden jedoch keine liquiden Mittel überlassen. Der Kunde zahlt für die Bürgschaft/Garantie eine so genannte Avalprovision.

Baufinanzierung - Baukredite
Die Baufinanzierung ist ein Kredit, der für den Bau oder Kauf von Immobilien eingesetzt wird. Ein wesentliches Kennzeichen ist die oft lange Laufzeit. Die Auszahlung ist normalerweise vom Baufortschritt abhängig. In vielen Fällen bestehen Baufinanzierungen aus mehreren Kreditarten, wie zum Beispiel einem Bauspardarlehen und einem tilgungsfreien Darlehen.

Kredite / Kreditformen

16. Mai 2009

Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich beim Kreditgeber um eine private Person oder eine Bank oder ein anderes Finanz- oder Kreditinstitut handelt. 

Im Rahmen eines privaten Kredits bietet eine Privatperson einer anderen privaten Person oder einem Unternehmen eine Geldsumme. Der Kreditgeber verzichtet in diesem Fall auf das Geld, das durch den Kredit gewährt wird, und fordert (normalerweise) die Zahlung von Zinsen. Somit werden das eingegangene Risiko und der so genannte Verzicht auf Liquidität, das durch den gewährten Kredit entsteht, entschädigt.

Handelt es sich beim Kreditgeber hingegen um eine Bank, kommt es im Zuge dessen immer zur Schöpfung von zusätzlichem Geld, es liegt kein Liquiditätsverzicht vor; wenn hier ein Kredit (Bankkredit) vergeben wird, erhöht sich die Geldmenge (oder: Geldschöpfung), durch eine Rückzahlung wird sie wieder reduziert. Auch Banken verlangen Zinsen für einen gewährten Kredit, wobei gilt, dass sich das Konkurs- oder Ausfallsrisiko des Kreditnehmers bei steigenden Kreditzinsen ebenso erhöht. Auch bei der Barauszahlung eines Bankkredits liegt kein Verlust der Liquidität vor, weil die im Rahmen der Vergabe von einem Kredit entstehenden Forderungen in der Regel notenbankfähig sind und bei der Zentralbank gegen Bar- oder Zentralbankgeld gewechselt werden können.

In weiterer Folge unterscheidet man nun verschiedenste Arten bzw. Formen von Krediten, wie zum Beispiel den Akzeptkredit, das Annuitätsdarlehen, den Avalkredit, Baufinanzierung - Baukredit, das Bauspardarlehen, den Betriebsmittel-, Blanko-, Dispositions-, Lieferanten- und Ratenkredit sowie das tilgungsfreie Darlehen und den Unternehmerkredit.

Der Kredit

14. Mai 2009

Bei einem Kredit handelt es sich um eine festgelegte Summe an Geld oder auch um Sachmittel oder eine Ware, die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer auf (eine bestimmte) Zeit überlässt. Üblicherweise muss dafür ein bestimmtes Entgelt bezahlt werden, was bedeutet, dass zusätzlich zu der im Rahmen des Geldkredits gewährten Geldsumme auch noch Zinsen vom Kreditnehmer gezahlt werden müssen. Auch beim Waren- oder Sachmittelkredit muss dem Kreditgeber eine den kreditierten Sachmitteln gleiche Ware zurückgewährt werden. Man ist also nicht verpflichtet, dem Kreditgeber die identischen Münzen/Banknoten bzw. die identische Ware zurückzugeben, die erhaltene Leistung darf beliebig eingesetzt und verwendet werden

Im Unterschied zum Kredit muss bei der Pacht, Leihe oder Miete dem Verpachtenden, Vermieter oder Verleiher derselbe Gegenstand zurückgegeben werden. Ein Kreditnehmer hingegen verfügt über die so genannte sachliche Herrschaftsgewalt im Zusammenhang mit der kreditierten Geldsumme oder der Ware/dem Sachmittel.

Eine Person, die einen Kredit in Anspruch nimmt, nennt man auch Schuldner, der Kreditgeber wird zudem oft als Gläubiger bezeichnet.

Um einen Kredit zu erhalten bzw. gewährt zu bekommen, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden, dabei ist die so genannte Bonität des potenziellen Kreditnehmers von großer Bedeutung: Es handelt sich hier um die Kreditwürdigkeit, diese muss im Rahmen der Bonitätsprüfung bewiesen werden können. Prinzipiell besteht ein Unterschied zwischen der wirtschaftlichen und persönlichen Kreditwürdigkeit. Zum einem geht es um das wirtschaftliche Potenzial des Kreditnehmers, die erhaltene Geldsumme zurückzuzahlen. Möchte man einen Kredit bekommen, muss man auch Sicherheiten aufweisen können, in vielen Fällen ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bzw. die Länge desselben wichtig. Im Zusammenhang mit der persönlichen Kreditwürdigkeit sind fachliche Qualifikationen, die Vita im Allgemeinen und die Zuverlässigkeit des Schuldners bedeutend. All diese Faktoren zusammen entscheiden darüber, ob bzw. in welcher Höhe ein Kredit vergeben wird.